Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Ihr Arzt hat wegen Ihrer Erkrankung
Viele Patienten wissen nicht, dass die Fahrten zu den Behandlungsterminen
mit einem Patientenfahrdienst von den Krankenkassen
übernommen werden (Sie zahlen nur den gesetzlichen Anteil). Unser Patientenfahrdienst betreut Sie mit den folgenden Serviceleistungen:
Hier haben wir für Sie einige wichtige
Informationen zum
Taxischein (Verordnung einer
Krankenbeförderung) und den gesetzlichen Zuzahlungen zusammengestellt.
So sieht die Verordnung ab 01.07.2020 aus,
Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster
4 Vorne)
Verordnung einer Krankenbeförderung
(Muster 4 hinten)
Grundsätzlich müssen alle Krankenfahrten
im
Voraus
schriftlich
Sie
bekommen von Ihrem Arzt
die
Genehmigung der Kasse
KEINEGenehmigung benötigen Sie
in folgenden Fällen: |
Fahrten zu und von stationären Behandlungen zum nächstgelegenen Krankenhaus |
Taxischein, Eigenanteil 10%, mind. 5 €, max. 10 € bzw. Befreiungsausweis |
Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen auf
Grund ambulanter |
Taxischein, Eigenanteil 10%, mind. 5 €, max. 10 € bzw. Befreiungsausweis |
Fahrten zu und von einer ambulanten Operation die einen stationären Aufenthalt verkürzen oder vermeiden helfen |
Taxischein, Eigenanteil 10%, mind. 5 €, max. 10 € bzw. Befreiungsausweis |
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkzeichen aG, H oder BL und Personen mit dem Pflegegrad 3, 4 oder 5. ✪ |
Taxischein, Eigenanteil 10%, mind. 5 €, max. 10 € bzw. Befreiungsausweis |
Verlegungsfahrten von einem in ein anderes Krankenhaus sind nicht genehmigungspflichtig |
Taxischein - Sie zahlen keinen Eigenanteil |
Arbeitsunfälle und |
Taxischein - Sie zahlen keinen Eigenanteil |
Fahrten mit Kostenträger |
Taxischein - Sie zahlen keinen Eigenanteil |
Bei Fragen freuen wir uns auf
Ihren Anruf unter 04221 - 29 29 77 0
(Mo. - Sa. von 08°° - 19°°)