Allgemeine
Geschäftsbedingungen


der Firma PLD UG  (haftungsbeschränkt),
Am Hasportsee 10, 27755 Delmenhorst


Handelsregistereintrag beim Amtsgericht Oldenburg, Nr. HRB 208877

- im folgenden Firma PLD genannt -


Allgemeine Angaben


Wir bieten im Rahmen unserer Genehmigung durch die Stadt Delmenhorst Beförderungen von Personen im Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG an. Für unsere Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.

Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht.

Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der Beförderungsleistung aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Firma PLD sie schriftlich akzeptiert hat.


Vertragspartner ist immer der Patient als direkter Auftraggeber


1. Vertragsabschluss
  • Angebote des Unternehmers sind freibleibend. Eine vertragliche Bindung des Unternehmens entsteht erst durch Annahme des Angebotes und Bestätigung durch den Unternehmer.
  • Die Annahme des Angebotes durch den Kunden gilt als erfolgt, wenn er dem Angebot nicht widerspricht. Die Form der Bestätigung steht dem Unternehmen frei.
2. Leistungsinhalt

Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Bestätigung (Ziff. 1) des Unternehmers maßgebend.

3. Leistungsänderung
  • Änderung durch den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt.
    Abweichungen einzelner Fahrleistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht vom Unternehmer wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
  • Änderung auf Wunsch des Kunden änderung auf Wunsch des Kunden nach Fahrtantritt (z. B. hinsichtlich Fahrstrecke und Fahrdauer) sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der Fahrer.


4. Preise

Es gelten die bei Vertragsabschluss in der jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung des vdek Hannover vereinbarten Preise. Für Fahrten, die nicht unter die Vergütungsliste des vdek Hannover fallen gilt unsere jeweils gültige Preisliste.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Das Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag erlischt mit Antritt der ersten Fahrt. (auch Fahrten über Gutscheine).
  • Tritt der Kunde nach Inanspruchnahme der Gutscheinfahrt vom Vertrag zurück, wird die Gutscheinfahrt dem Kunden privat berechnet.
  • Tritt der Kunde vor Fahrantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt.
  • Anstelle der vereinbarten Vergütung (jeweils gültige Vergütungsliste des VDEK Hannover) kann der Unternehmer eine Rücktrittspauschale erheben. Diese beträgt bis zum 22. Tag vor  Fahrantritt 10%, ab 21. bis 7. Tag vor Fahrantritt 25%, ab 6. Tag vor Fahrantritt 75% des vereinbarten, bzw. zu erwartenden Entgeltes für die insgesamt entgangenen Fahrten.
  • Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den Umständen nach angemessenen Vergütung für die bereits erbrachten oder zur  Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Für die Verpflichtung des Unternehmers zur Rückführung des Kunden gilt Ziff. 6 b sinngemäß. Bei Mängeln wird das Recht auf Nachbesserung eingerämt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer

Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vor Fahrantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrantritt den Vertrag kündigen:
  • wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von dem Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.
  • Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung des Kunden durch den Unternehmer nicht möglich machen.
  • Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistungen notwendig werden.


7. Verhalten der Fahrgäste
  • Der Fahrgast hat den Anweisungen des Fahrpersonals zur Durchführung der Fahrt Folge zu leisten.
  • Bei Verunreinigung von Fahrzeugen können Reinigungskosten erhoben werden; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  • In den Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot.
  • Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an den Unternehmer zu richten.


8. Haftung des Unternehmens
Das Unternehmen haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der gem. Ziff. 2 bestätigten Leistung.

9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Unternehmens gegenüber den Kunden ist insgesamt auf die Leistung der jeweiligen Fahrt beschränkt, soweit
  1. ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder
  2. der Unternehmer wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist.

Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. § 8 a Abs. 2 Satz 1 StVG bleibt unberührt.

10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (salvatorische Klausel)

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Delmenhorst, den 17.03.2023

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