Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma PLD UG (haftungsbeschränkt),
Am Hasportsee 10, 27755 Delmenhorst
Handelsregistereintrag beim
Amtsgericht Oldenburg, Nr. HRB 208877
- im folgenden Firma PLD genannt -
Allgemeine
Angaben
Wir bieten im Rahmen unserer
Genehmigung durch die Stadt Delmenhorst Beförderungen von Personen im
Verkehr mit Mietwagen nach § 49 PBefG an.
Für unsere Dienstleistungen in der Personen- und Sachbeförderung gelten
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils
gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie bei
Dauerschuldverhältnissen die zum Zeitpunkt der Bestellung der
Beförderungsleistung
aktuelle Fassung der AGB. Abweichende oder
entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn die Firma PLD
sie schriftlich akzeptiert hat.
Vertragspartner ist immer
der Patient als direkter Auftraggeber
1. Vertragsabschluss
- Angebote des Unternehmers sind freibleibend.
Eine vertragliche Bindung des Unternehmens entsteht erst durch
Annahme des Angebotes und Bestätigung durch
den Unternehmer.
- Die Annahme des Angebotes durch den Kunden
gilt als erfolgt, wenn er dem Angebot nicht widerspricht. Die Form der
Bestätigung steht dem Unternehmen frei.
2. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen
ist ausschließlich die Bestätigung (Ziff. 1) des Unternehmers maßgebend.
3. Leistungsänderung
- Änderung durch
den Unternehmer, durch Dritte oder höhere Gewalt.
Abweichungen einzelner Fahrleistungen von der
Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht vom Unternehmer
wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.
- Änderung auf
Wunsch des Kunden änderung auf Wunsch des Kunden nach Fahrtantritt (z. B.
hinsichtlich Fahrstrecke und Fahrdauer) sind nur möglich, soweit die
gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall
ist, entscheidet der Fahrer.
4. Preise
Es gelten die bei Vertragsabschluss in der
jeweils gültigen Vergütungsvereinbarung des vdek Hannover vereinbarten
Preise.
Für Fahrten, die nicht unter die Vergütungsliste des vdek Hannover fallen gilt unsere jeweils gültige
Preisliste.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden
Das Rücktrittsrecht des Kunden vom Vertrag erlischt mit Antritt der ersten Fahrt.
(auch Fahrten über Gutscheine). - Tritt der Kunde nach Inanspruchnahme der Gutscheinfahrt vom Vertrag zurück, wird die Gutscheinfahrt dem Kunden privat berechnet.
-
Tritt der Kunde vor Fahrantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des
Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt.
- Anstelle der
vereinbarten Vergütung (jeweils gültige Vergütungsliste des VDEK Hannover) kann der Unternehmer eine Rücktrittspauschale
erheben. Diese beträgt bis zum 22. Tag vor Fahrantritt 10%, ab 21. bis 7.
Tag vor Fahrantritt 25%, ab 6. Tag vor Fahrantritt 75% des vereinbarten, bzw. zu erwartenden
Entgeltes für die insgesamt entgangenen Fahrten.
- Der Kunde ist
berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der
Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der
Leistungserbringung führen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der
Unternehmer eine den Umständen nach angemessenen Vergütung für die bereits
erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen
verlangen. Für die Verpflichtung des Unternehmers zur Rückführung des Kunden
gilt Ziff. 6 b sinngemäß. Bei Mängeln wird das Recht auf Nachbesserung eingerämt.
6. Rücktritt und Kündigung durch den
Unternehmer
Der Unternehmer kann in folgenden Fällen vor
Fahrantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrantritt den Vertrag
kündigen:
- wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von dem Unternehmer nicht
zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen.
- Bei Kündigung nach Antritt der Fahrt ist der Unternehmer verpflichtet, den Kunden
zurückzuführen, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung
geführt haben, eine Rückführung des Kunden durch den Unternehmer nicht
möglich machen.
- Aufwendungen, die der Unternehmer aufgrund nicht in Anspruch
genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten
gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn aus den
aufgeführten Gründen Änderungen der Leistungen notwendig werden.
7. Verhalten der Fahrgäste
- Der Fahrgast hat den Anweisungen des Fahrpersonals zur Durchführung der Fahrt Folge zu leisten.
- Bei Verunreinigung von Fahrzeugen können Reinigungskosten erhoben werden; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
- In den Fahrzeugen besteht absolutes Rauchverbot.
- Beschwerden sind nicht an den Fahrer, sondern an den Unternehmer zu richten.
8. Haftung des Unternehmens
Das Unternehmen haftet grundsätzlich im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Erbringung der gem. Ziff. 2 bestätigten Leistung.
9. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des
Unternehmens gegenüber den Kunden ist insgesamt auf die Leistung der jeweiligen Fahrt beschränkt, soweit
- ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wird oder
- der Unternehmer wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden ausschließlich
wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist.
Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch
ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch
leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde. § 8 a Abs. 2 Satz 1 StVG bleibt
unberührt.
10. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
(salvatorische Klausel)
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
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